Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Sie waren nicht der Fahrer, die Messung wirkt zweifelhaft oder die Höhe stimmt nicht? Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen – aber nur für kurze Zeit.

  • 2 WochenFrist ab Zustellung des Bescheids
  • Gelber UmschlagDarauf steht das Zustelldatum
  • Keine Begründungist für den Einspruch zwingend

Stand: 23.10.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

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Worum geht es?
Wichtig sind Datum des Schreibens, Aktenzeichen oder Kundennummer und was Sie erreichen möchten.

Entwurf und Vorschau sind kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie den Brief verschicken – ab 2,99 € inkl. Porto. Ihre Eingabe wird zur Formulierung an Google Gemini übermittelt, siehe Datenschutz.

Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen?

Zuerst prüfen: Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid – darauf können Sie sich äußern, müssen es zur Sache aber nicht. Der Bußgeldbescheid kommt meist in einem gelben Umschlag mit Zustellvermerk. Nur gegen ihn legen Sie Einspruch ein.

Die Frist: zwei Wochen ab Zustellung

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 OWiG). Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag – heben Sie ihn auf. Wird die Frist verpasst, ist der Bescheid rechtskräftig.

Was in den Einspruch gehört

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Das Aktenzeichen und das Datum des Bußgeldbescheids
  • Der Satz: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.“
  • Optional: eine Begründung oder ein Antrag auf Akteneinsicht

Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Viele legen den Einspruch zunächst ohne Begründung ein und äußern sich erst, wenn sie die Akte kennen. Eine eigenhändige Unterschrift ist nach der Rechtsprechung nicht zwingend, wenn klar ist, wer den Einspruch einlegt.

Musterbrief

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 01.10. – Aktenzeichen 123.45678.9

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Bußgeldbescheid lege ich hiermit Einspruch ein.

Ich beantrage Einsicht in die Verfahrensakte einschließlich der Messunterlagen. Eine Begründung reiche ich nach Akteneinsicht nach.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Was danach passiert

Die Bußgeldstelle prüft den Fall erneut. Sie kann das Verfahren einstellen, den Bescheid ändern oder die Akte an das Amtsgericht abgeben. Vor Gericht können Kosten entstehen, und das Gericht ist nicht an die Höhe des Bescheids gebunden. Sie können den Einspruch bis zur Entscheidung zurücknehmen.

Wenn es um ein Fahrverbot oder viele Punkte geht, lohnt sich eine Beratung – zum Beispiel über Ihre Rechtsschutzversicherung oder einen Automobilclub.

Häufige Fragen

Reicht eine E-Mail?

In der Regel nicht. Eine einfache E-Mail erfüllt die Schriftform meist nicht. Sicher ist ein Brief – bei knapper Frist als Einschreiben.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der Bescheid wird rechtskräftig. Nur wenn Sie ohne eigenes Verschulden verhindert waren (zum Beispiel wegen Krankenhausaufenthalt), kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.

Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Als Halter oder Betroffener müssen Sie sich nicht selbst belasten. Ob und wie Sie sich äußern, sollten Sie bei wichtigen Fällen beraten lassen.

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