Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Werbungskosten nicht anerkannt, Einkünfte doppelt gezählt oder einen Beleg vergessen? Mit einem Einspruch muss das Finanzamt den Bescheid vollständig neu prüfen – kostenlos.
- 1 MonatFrist ab Bekanntgabe des Bescheids
- 4. Tagnach Absendung gilt der Bescheid als bekannt gegeben
- 0 €Gebühren für den Einspruch
Stand: 23.10.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Wann ein Einspruch sinnvoll ist
- Das Finanzamt hat Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen gestrichen oder gekürzt.
- Sie haben selbst etwas vergessen – etwa Handwerkerrechnungen, Spenden oder Fahrtkosten.
- Einnahmen wurden falsch oder doppelt erfasst.
- Der Bescheid weicht ohne Erklärung von Ihrer Steuererklärung ab.
Die Frist
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO). Ein Bescheid, der mit der Post kommt, gilt seit 2025 am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO). Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag.
Was in den Einspruch gehört
- Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Steuernummer
- Welcher Bescheid gemeint ist: Steuerart, Jahr und Datum, z. B. „Einkommensteuerbescheid 2025 vom 10.02.2026“
- Der Satz „Hiermit lege ich Einspruch ein.“
- Was falsch ist und was Sie möchten – Belege können Sie beilegen oder nachreichen
Für einen schriftlichen Einspruch genügt es laut Abgabenordnung, wenn aus dem Schreiben hervorgeht, wer den Einspruch einlegt (§ 357 AO). Eine handschriftliche Unterschrift ist also nicht nötig.
Musterbrief: Einspruch wegen Fahrtkosten
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Bescheid lege ich hiermit Einspruch ein.
Die von mir erklärten Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Höhe von 1.500 € wurden nicht berücksichtigt. Ich bitte Sie, diese als Werbungskosten anzuerkennen und den Bescheid entsprechend zu ändern.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Einspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
Gut zu wissen
Zahlen müssen Sie trotzdem. Ein Einspruch verschiebt eine Nachzahlung nicht automatisch. Wenn Sie den Betrag bis zur Entscheidung nicht zahlen möchten, beantragen Sie im Einspruch zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung.
Das Finanzamt prüft alles neu. Dabei kann das Ergebnis auch schlechter ausfallen. Das Finanzamt muss Sie vorher darauf hinweisen – Sie können den Einspruch dann noch zurücknehmen.
Elektronisch geht auch. Wer ELSTER nutzt, kann den Einspruch auch dort einlegen. Der Brief ist die Lösung für alle ohne ELSTER-Zugang oder für Fälle, in denen Sie einen Zustellnachweis wollen.
Häufige Fragen
Kann ich den Einspruch zurücknehmen?
Ja, jederzeit bis zur Entscheidung, ohne Kosten. Ein formloser Brief genügt.
Muss ich Belege direkt mitschicken?
Nein. Sie können im Einspruch ankündigen, dass Sie Belege nachreichen. Wichtig ist, dass der Einspruch selbst rechtzeitig ankommt.
Lohnt sich ein Einschreiben?
Wenn die Frist knapp ist, ja. Mit dem Einschreiben Einwurf dokumentiert die Post den Einwurf beim Finanzamt.
Gilt das auch für Grundsteuer- oder Kfz-Steuerbescheide?
Für Bescheide des Finanzamts gelten dieselben Regeln. Grundsteuer- und Gewerbesteuerbescheide der Gemeinde können andere Wege vorsehen – entscheidend ist die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheids.
Einspruch fristgerecht verschicken
Kostenlos entwerfen, ansehen, ändern. Versand ab 2,99 € inkl. Porto.